In unserer Praxis werden voraussichtlich ab dem 07.04.2021 Corona-Impfungen ausschließlich bei Patienten der Praxis Dres. Huber vorgenommen.

Um die starke Nachfrage und dadurch überlastete Telefonnleitungen zu vermeiden, bitten wir Sie, die folgenden Informationen zu beachten:

  1. Ab wann wird geimpft?
    Ab April, voraussichtlich ab 07.04.2021, starten die Corona-Impfungen in den Hausarztpraxen. Auch unsere Praxis wird daran beteiligt sein.
    Zunächst werden pro Praxis nur eine geringe Anzahl an Impfdosen (ca. 15-20) pro Woche zur Verfügung stehen. Aktuell wird in unserer Praxis Pfizer/BioNtech, im Verlauf auch AstraZeneca verimpft.

  2. Impfreihenfolge / Priorisierung

    Die Reihenfolge der Impfungen wird – aufgrund des Impfstoffmangels – vorerst durch uns anhand der vorgeschriebenen Impfverordnung festgelegt (Priorisierung).

    Wir würden gerne jeden Patienten unserer Praxis schnell und unbürokratisch gegen Corona impfen. Leider werden wir gezwungen, aufgrund des Impfstoffmangels zu priorisieren. Die Impf-Reihenfolge ist durch die Priorisierung in der Corona-Impfverordnung geregelt und ist von uns zwingend einzuhalten. Von uns geimpft werden zunächst die besonders vulnerablen Patienten, vor allem diejenigen, die an ihre häusliche Umgebung gebunden sind und kein Impfzentrum aufsuchen können.
    Wir werden Sie – entsprechend der Priorisierung – kontaktieren. Unabhängig davon dürfen Sie gerne Ihren Impfwunsch bei uns äußern.
    Eine Warteliste – die der Reihe nach abgearbeitet wird – führen wir jedoch nicht!

    Wir starten mit Patienten über 80 Jahren
    Unsere Praxis startet damit, Menschen in der höchsten Priorisierungsgruppe unter unseren Patienten zu impfen. Und zwar zunächst die über 80-jährigen bzw. dann weitere Personen der 1. Priorisierungsgruppe.
    Im Verlauf werden wir mit unseren Patienten der 2. Priorisierungsgruppe (ab 70 Jahren) anfangen. Wir impfen in der Praxis vorrangig unsere Stammpatienten/Bestandspatienten.
    Damit Impfstoff nicht verfällt bzw. verworfen werden muss, kann es auch zu Abweichungen u.a. in der Altersgruppe kommen. Der Gedanke der Priorisierung wird jedoch streng weiterverfolgt.

    Was mache ich, solange ich noch kein Impfangebot der Praxis bekommen habe?
    Der Schwerpunkt der Impfungen liegt weiterhin auf den zentralen und kommunalen Impfzentren.

    Falls Sie der zweiten, dritten oder keiner Priorisierungsgruppe angehören, bitten wir Sie um Geduld.
    Wir können keinerlei Zusagen machen, wann und mit welchem Impfstoff wir Personen der zweiten, dritten oder ohne Priorität impfen können.

    Impfungen für Menschen der zweiten oder dritten oder ohne Priorisierung sind bei uns nicht reservierbar.

    Es gilt weiterhin:
    Wir empfehlen jeder berechtigten Person, sich in zentralen und kommunalen Impfzentren um Impftermine zu bemühen.  Geimpft wird hauptsächlich weiter in den Impfzentren.

  3. Durchführung Erst- und Zweitimpfung
    Ablauf der Corona-Impfungen in unserer Praxis und welche Unterlagen dazu notwendig sind:
    1. Sie (und auch eventuelle Begleitpersonen) müssen infektfrei sein
      Es gelten die normalen Infektionsschutzmaßnahmen unserer Praxis.
      Nur Personen OHNE akuten Infekt (Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, etc.) dürfen die Praxis betreten und können geimpft werden. Falls Sie einen Impftermin haben, und davor Infektzeichen entwickeln, rufen Sie uns bitte zunächst an!
    2. Einen Impftermin
      Bei der Terminvergabe teilen wir Ihnen mit, welchen Impfstoff wir Ihnen anbieten können.
      Ohne Impftermin keine Impfung!
    3. Ihren Ausweis
      Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit.
    4. Die Impfunterlagen: Aufklärungsbogen und Einwilligungsformular
      Bitte laden Sie die folgenden Impfunterlagen herunter – falls Sie dazu nicht in der Lage sind, bitten Sie Angehörige oder andere, dies für Sie zu tun!

      Falls Sie einen Impftermin für einen mRNA Impfstoff (Pfizer/BioNtech und Moderna) haben, brauchen Sie:
      Aufklärungsbogen Corona mRNA Impfstoff
      Einwilligung Corona mRNA Impfstoff

      Falls Sie einen Impftermin für einen Vektorimpfstoff (Astra Zeneca und Johnson & Johnson) haben, brauchen Sie:
      Aufklärungsbogen Corona Vektorimpfstoff
      Einwilligung Corona Vektorimpfstoff

      Bitte bringen Sie diese Impfunterlagen ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Impftermin mit.

      Bei nicht geschäftsfähigen Patienten benötigen wir zwingend die Unterschrift des gesetzlichen Betreuers oder Bevollmächtigten, incl. einer aktuellen Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweis/die Beurkundung der gesetzlichen Betreuung.

      Wenn Sie auf ein ärztliches Aufklärungsgespräch verzichten möchten (und dies im Einwilligungsformular ankreuzen), können Sie direkt an Ihrem Impftermin geimpft werden.

      Falls Sie ein persönliches ärztliches Aufklärungsgespräch wünschen, wird dies vor der Impfung durchgeführt. (Bei nicht geschäftsfähigen Patienten wird dieses Gespräch mit dem Bevollmächtigten bzw. Betreuer geführt -Vereinbaren Sie hierzu zuvor einen separaten Termin).

      Bei nicht vollständigen oder nicht unterschriebenen Unterlagen erfolgt keine Impfung durch uns.  Ebenso erfolgt keine Impfung ohne ärztliches Aufklärungsgespräch, es sei denn Sie haben rechtswirksam darauf verzichtet (durch Ankreuzen im Einwilligungsformular).
    5. Ihren Imfpass
      Bringen Sie unbedingt Ihren Impfpass mit – keine Impfung ohne Impfpass!
      Falls Sie keinen haben sollten, können wir Ihnen einen neuen ausstellen. Wir werden allerdings keine neuen Impfpässe anstelle von zuhause vergessenen Impfpässen erstellen!
    6. Nachbeobachtung nach der Impfung
      Nach der Impfung werden wir Sie – zum Ausschluss von akuten Impfreaktionen – für ca. 15-30 min in unserer Praxis nachbeobachten und bitten Sie daher solange zu bleiben.
    7. Den Termin für Ihre zweite Impfung
      Bei Ihrem Erstimpfungstermin vereinbaren wir sofort mit Ihnen den Termin für die zweite Impfung:
      – Astra Zeneca: Zweite Impfung nach ca. 12 Wochen
      – Pfizer/BioNtech: Zweite Impfung nach ca. 6 Wochen
      – Johnson & Johnson: Nur 1x erforderlich

      Da wir stets die notwendige Terminierung der Folgeimpfungen machen müssen, sind wir zeitlich sehr unflexibel.
      Wir bitten Sie dringend, den Termin für die Erst- und Folgeimpfung einzuhalten.

      Bei Terminabsagen übernehmen wir keinerlei Gewähr, wann der nächste Impftermin zur Verfügung stehen wird. Persönliche Wünsche können nicht berücksichtigt werden.

      Wenn Sie geimpft werden möchten, machen Sie die Termine bitte möglich.

Ihr Team der Praxis Huber
– Gemeinsam gegen die Pandemie –